vor 13 Stunden
Kanadas Bankenaufsicht finalisiert Erleichterung für Krypto-Hedges über mehrere Börsen
Banks get cross-exchange crypto hedge relief under Canada's new 2027 capital rule
CryptoSlate

Kanadas Bankenaufsicht hat eine Änderung ihrer Krypto-Kapitalregeln finalisiert, die es Banken erlaubt, qualifizierende Hedges über mehrere Börsen anzuerkennen. Das Office of the Superintendent of Financial Institutions (OSFI) veröffentlichte die Leitlinie für 2027 am 10. September. Die Leitlinie behandelt regulierte Börsen für traditionelle Finanzanlagen bei der Berechnung des Deltarisikos für qualifizierende Group-2a-Engagements als eine einzige Börse. Die Engagements müssen denselben Krypto-Asset und dieselbe Restlaufzeit betreffen. Die Regel belässt Kanadas aggregierte Bruttoengagement-Grenze für Krypto-Assets der Group 2 bei 5 % des Netto-Tier-1-Kapitals. Bestimmte Derivate aus dem Kundenclearing sind von der Grenze ausgenommen. Ein Überschreiten führt dazu, dass sämtliche Group-2-Engagements eines Instituts der Group-2b-Behandlung unterliegen. Die Anerkennung über mehrere Börsen gilt nur, wenn die Engagements Bedingungen zur Produktstruktur, zur aufsichtsrechtlichen Genehmigung oder zum qualifizierenden Clearing sowie zu Liquidität und Datenhistorie erfüllen. Positionen, die mit nicht regulierten Börsen verbunden sind, erhalten nicht dieselbe Anerkennung. Die Leitlinie behält einen Korrelationsparameter von 94 % für Delta- oder Vega-Kapital innerhalb eines Group-2a-Buckets bei. Die Risikogewichte für Delta und Vega bleiben bei 100 %. Banken dürfen keine Diversifizierung über verschiedene Krypto-Assets der Group 2 anerkennen. Bei der Group-2b-Behandlung muss eine Bank für jeden Group-2b-Asset den höheren absoluten aggregierten Long- oder Short-Positionswert vom harten Kernkapital (CET1) abziehen. Ein höherer Betrag gilt, wenn die vorgeschriebene Berechnung des Marktrisikos und der Kreditwertanpassung einen höheren Kapitalbedarf ergibt. Die Leitlinie tritt am 1. November 2026 für Institute mit einem Geschäftsjahresende am 31. Oktober 2026 und am 1. Januar 2027 für Institute mit einem Geschäftsjahresende am 31. Dezember 2026 in Kraft.
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