September 03, 13:16
Ledger wegen Datenschutzverletzungen mit 500-Mio.-Dollar-Sammelklage konfrontiert
Ledger sued for $500M over its many data breaches
Protos

Douglas Kim hat gegen Ledger wegen mutmaßlicher Sicherheitsmängel eine Sammelklage über 500 Millionen Dollar eingereicht. Kim ist Nutzer von Ledger. Kim zufolge nutzten Diebe 2020 bei Ledger gestohlene Daten, um seine Kryptowerte ins Visier zu nehmen. Kim zufolge nutzten Diebe 2023 bei Ledger gestohlene Daten, um seine Kryptowerte ins Visier zu nehmen. Bei der Datenschutzverletzung von 2020 wurden die persönlichen Daten von fast 300.000 Ledger-Nutzern offengelegt. Die Daten wurden auf einen Online-Marktplatz für gestohlene Daten hochgeladen. Bei einem Phishing-Angriff im Jahr 2023 wurde einer der Ledger-Mitarbeiter ins Visier genommen. Der Angriff führte zu Malware, die Kryptowerte aus Ledger-Wallets zu den Angreifern umleiten konnte. In der Klage wird behauptet, Ledger habe die Datenschutzverletzungen von 2020 und 2023 heruntergespielt. Zudem wird behauptet, Ledger habe Kunden nicht rechtzeitig über die Vorfälle informiert. Die Klage macht geltend, Ledger werde seine Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Datenschutzverletzungen nicht korrigieren und verstärken. Weiter heißt es, Kriminelle hätten die offengelegten Daten genutzt, um Nutzer ins Visier zu nehmen. Sie hätten die Daten genutzt, um Kryptowerte der Nutzer zu stehlen. Der Klage zufolge führten die Versäumnisse von Ledger bei der Benachrichtigung zu finanziellen Verlusten, die hätten verhindert oder vermieden werden können. Zudem wird Ledger ein Verstoß gegen New Yorks Stop Hacks and Improve Electronic Data Security Act vorgeworfen. Die Klage wirft Ledger außerdem Fahrlässigkeit vor. Bei einer separaten Datenschutzverletzung im Jahr 2026 wurden persönliche Daten von Ledger-Nutzern offengelegt, nachdem der Zahlungsabwickler Global-e gehackt worden war. Die Klage erwähnt diese Datenschutzverletzung nicht. Sie fordert zwischen 500 Millionen Dollar und mehreren Milliarden Dollar Schadenersatz sowie ein Geschworenenverfahren. Ledger erklärte, man äußere sich nicht zu Rechtsangelegenheiten.
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